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Qualität gewinnt

Unser APRAXA Qualitätsverständnis

Die Mitgliedskanzleien der APRAXA arbeiten serviceorientiert und haben einen hohen Anspruch an die Qualität ihrer Dienstleistung. Damit unterscheiden sie sich von vielen Mitbewerbern am Markt und können Ihnen unter besten Bedingungen eine zuverlässige Betreuung Ihres Rechtsfalls bieten.Die Mitgliedskanzleien haben sich zur Einhaltung der APRAXA-Qualitätsanforderungen schriftlich verpflichtet und tragen – wie wir das Qualitätssiegel. Das bedeutet:

Fachlicher Anspruch
- Regelmäßige Fortbildung der anwaltlichen Berufsträger und des übrigen Kanzleipersonals
- Nutzung externer Datenbanken wie z.B. beck-online

Persönliche Betreuung
- Sofern möglich, persönliche Wahrnehmung von Gerichtsterminen durch den beauftragten Rechtsanwalt, nicht durch Referendare, Berufsanfänger oder Unterbevollmächtigte. Gleiches gilt für Ortstermine auch an vom Kanzleisitz entfernt liegenden Gerichtsstandorten (bundesweit).

Erreichbarkeit
- Am Standort der Kanzlei wird ein zu den üblichen Bürozeiten persönlich besetztes Sekretariat vorgehalten, ein virtuelles reicht nicht aus.
- Feste Öffnungszeiten von montags bis freitags
- Telefonische Erreichbarkeit während der Öffnungszeiten
- Flexible, möglichst kurzfristige Terminvergabe, bei Bedarf auch abends und am Wochenende
- Zeitnahe Rückrufe spätestens innerhalb von 24 Stunden zum nächsten Werktag
- Information und Kommunikation

Qualitätsmanagementsystem

- Die Prozesse der Kanzleiorganisation sind im Sinne eines Qualitätsmanagementsystems (QM) festgelegt, an die Mitarbeiter kommuniziert und diese zur Einhaltung der Vorgaben verpflichtet. Diese Prozesse werden regelmäßig überprüft.
- Erfassung der Mandantenzufriedenheit durch geeignete Tools, z.B. Bewertungsfunktion auf apraxa.de
- Aussagekräftiger, informativer und aktueller Auftritt im Internet (Kanzlei-Homepage) mit bildlicher Darstellung der Berufsträger
- Kommunikation weitestgehend elektronisch, Erreichbarkeit per E-Mail

Leistungsangebot
-
Kostentransparenz (bereits im Vorfeld mit Mandanten abklären, welche Kosten wann anfallen)
- Kostenlose Einholung von Deckungszusagen bei den kooperierenden Rechtsschutzversicherungsunternehmen
- Zertifizierte Kanzleien sowie Kanzleien mit Qualitätssiegel unterhalten ein Beschwerdemanagement und befragen ihre Mandanten regelmäßig nach der Zufriedenheit. Von unabhängigen Dienstleistern wurde eine Kundenzufriedenheit von über 95% ermittelt Mehr als 40% der Anwältinnen und Anwälte aus unseren Mitgliedskanzleien sind Fachanwalt in einem Spezialgebiet. Damit liegt unsere Quote bereits doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.
- Alle unsere Mitgliedskanzleien haben über die APRAXA Zugriff auf eine der größten deutschen Rechtsdatenbanken. Damit können sie bei der Fallbearbeitung stets auf tagesaktuelle Rechtsprechung und Fachliteratur zurückgreifen.
- Alle unsere Kanzleien sind an ein EDV-System zum elektronischen Datenaustausch mit Rechtsschutzversicherungsgesellschaften angeschlossen. So können Deckungsfragen für die Mandantschaft schneller als auf herkömmlichen Kommunikationswegen geklärt werden.