Rechtsschutzversicherung

Rechtschutzversicherung

Sie besitzen eine Rechtsschutzversicherung? Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Erstberatung, wenn der Inhalt der Beratung von den versicherten Leistungen umfasst ist. Es empfielt sich, vor Inanspruchnahme der Erstberatung beim Rechtsanwalt eine Deckungszusage Ihrer Versicherung einzuholen.

Inhalt der Rechtsschutzversicherung, Kostenschuldner
Zweck und Inhalt einer Rechtsschutzversicherung ist, dem Rechtsuchenden bei Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstehende Kosten zu ersetzen. Ähnlich wie bei einer privaten Krankenversicherung wird die Versicherung also nicht Kostenschuldner gegenüber dem Anwalt des Versicherten, gegenüber der Staatskasse oder gegenüber dem erstattungsberechtigten Gegner, sondern allein Kostenersatz- oder -freistellungsschuldner des Versicherten (Mandanten). Das bedeutet zunächst, dass Kostenschuldner des Anwalts nur der Versicherte bleibt, auch wenn wir stets bereit sind, für und namens unseres Mandanten eine Deckungszusage der Versicherung zu beschaffen, mit ihr über den Fortgang der Angelegenheit zu korrespondieren und ihr gegenüber die Vergütung abzurechnen.

Unsere langjährigen Kooperationspartner

- ROLAND
- Advocard
- ARAG
- Ideal
- Mecklenburgische Badische RV
- CONCORDIA

- CONTINENTALE
- DBV-Winterthur
- DEURAG
- Württ. Gemeinde-Schaden-Service
- DEBEKA

- HUK Coburg
- LVM
- RECHTSSCHUTZ UNION
- DEVK
- ZURICH

Selbstverständlich nehmen wir auch ihre Fälle an, wenn Sie bei einer anderen Rechtsschutzversicherung (z.B. ADAC, Allianz, ERGO, D.A.S.) versichert sind.

PKH (Prozesskostenhilfe) und Beratungshilfe

Sie erhalten "Harz IV", Sozialhilfe, Bürgergeld?
Bitte lassen Sie sich vor einem Beratungstermin einen BERATUNGSHILFEBERECHTIGUNGSSCHEIN ausstellen. Die Beratungshilfe ist beim Amtsgericht am Wohnsitz des Rechtsuchenden zu beantragen. Der Antrag ist durch den Rechtssuchenden selbst zu stellen.